E-CHECK
Durch den E-CHECK sollen Mängel an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die Gefahren für Personen, Tiere und Sachen in sich bergen, erkannt werden.
Verantwortlichkeit
Durch gesetzliche Verordnungen haften Sie als Eigentümer oder Betreiber für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage.
Die Vermieterpflichten sind im BGB §§535; 536 geregelt.
E-CHECK Protokoll
Wir als Elektromeisterbetrieb und Mitglied der Elektro-Innung sind berechtigt, nach Prüfung der elektrischen Anlage, das Gütesiegel "geprüfte Sicherheit" zu vergeben.